Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Sporthallen nach § 8 Abs. 2 der sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend informieren wir Sie über die Genehmigung des Zugangs zu Sporthallen im Verbandsgemeindegebiet der Westlichen Börde nach §8 Abs. 2 der sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Auflagen.