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Karriere

Kommen Sie zu einem der größten Arbeitgeber in der Verbandsgemeinde Westliche Börde, egal ob Sie eine Ausbildung suchen oder diese bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Die Verbandsgemeinde Westliche Börde bietet hervorragende Arbeitsbedingungen und berufliche Perspektiven.

Karriere Verbandsgemeinde Westliche Börde
Karriere Verbandsgemeinde Westliche Börde

Wir als Arbeitgeber

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Die Verbandsgemeinde Westliche Börde beschäftigt aktuell über 159 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist damit einer der größten Arbeitgeber. Der sozialen Verantwortung für die Region wird die Verbandsgemeinde durch eine tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie ihrer Rolle als Ausbildungsunternehmen gerecht. Die Aufgaben in einer Gemeinde sind vielfältig und daher beschäftigt die Verbandsgemeinde verschiedene Berufsbilder in der Kernverwaltung, der Stadtwirtschaft, dem Bereich Reinigung, den Kindertagesstätten und Schulen.

Zur Verbandsgemeinde passen Menschen,

die sich realistische Ziele setzen und diese auch regelmäßig erreichen,
die ihr eigenes Handeln kritisch hinterfragen,
die es schätzen im Team zu arbeiten,
die es verstehen sich als Dienstleister für unsere Bürgerinnen und Bürger zu sehen,
denen auch Spaß am Arbeitsplatz wichtig ist.

Das bietet die Verbandsgemeinde als Arbeitgeber

Wertschätzung der Arbeit und Leistungsbereitschaft
Vereinbarung von Beruf und Familie durch Möglichkeit zur Teilzeitarbeit
Kommunikation im Team und mit der Führungskraft auf Augenhöhe
Chance auf berufliche Weiterentwicklung

Ausbildung

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Die Region der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist ein großartiger Lebensraum mit vielseitigen Freizeitmöglichkeiten. Daher möchte die Verbandsgemeinde jungen Menschen eine Perspektive geben und bildet in der Kernverwaltung und den Kindertageseinrichtungen aus.

In der Kernverwaltung wird der Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten erlernt. Dabei handelt es sich um eine dreijährige Ausbildung in Kooperation mit dem Landkreis Börde. Während der Ausbildung werden die verschiedenen Bereiche der Verwaltung durchlaufen, um auf die vielseitigen Anforderungen in diesem Berufsbild vorbereit zu sein. Zum Erlernen des Berufsbilds des/der Verwaltungsfachangestellten sind gute Leistungen in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Sozialkunde die wichtigsten Grundlagen. Zu den weiteren Kompetenzen sollten Teamfähigkeit, Kommunikationsgeschick und Stressresistenz gehören.


Diese Kompetenzen benötigen auch die Auszubildenen zum Erzieher/zur Erzieherin in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde. Die Grundlage für die Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin in der Verbandsgemeinde ist der erfolgreiche Abschluss zum Sozialassistent (m/w/d) mit Schwerpunkt Kinderbetreuung oder eine ähnliche Qualifikation. Die weiterführende Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) findet in den Kindereinrichtungen der Westlichen Börde sowie in der Berufsschule statt.

offene Stellen:

Initiativbewerbung

Initiativbewerbung
Initiativbewerbung

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde hat aufgrund ihrer Größe regelmäßigen Personalbedarf in den unterschiedlichsten Bereichen. Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit in der Verbandsgemeinde haben, so bewerben Sie sich gern aus eigener Initiative.

Fabian Stankewitz

Verbandsgemeindebürgermeister

Marktstraße 7
39397 Gröningen

+49 39403-158201
+49 39403-158299
buergermeister@westlicheboerde.de
https://www.westlicheboerde.de/

weitere Informationen zur Datenverarbeitung

1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist die Verbandsgemeinde Westliche Börde, Marktstraße 7 in 39397 Gröningen. Sie erreichen uns telefonisch unter 039403/1580 oder per E-Mail: post@westlicheboerde.de.

2. Datenverarbeitung durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde

2.1 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogenen Daten

Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde sind die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit weiteren arbeitsrechtlichen Gesetzen. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach der DSGVO durch die Verbandsgemeinde Westlichen Börde sind:

  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe a) DSGVO im Rahmen von Einwilligungen
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe b) DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und vorvertraglicher Maßnahmen
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c) zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder aufsichtsrechtliche Vorgaben unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen)
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe e) DSGVO zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt (z.B. der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und/oder Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten).

Soweit uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte, vorher genannte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

2.2 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen

Die Verbandsgemeinde Westliche Börde verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Aufgabenerfüllung im Rahmen der ihr übertragenen rechtlichen Verpflichtung und öffentlichen Aufgaben zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens mit interessierten Bewerbern und zur Begründung von Beschäftigungsverhältnissen.

2.3 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten sind die Personalverwaltung, der Verbandsgemeindebürgermeister, der Personalrat und der zuständige Vorgesetzte sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte. Eine Übermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt derzeit nicht und ist nicht geplant.

2.4 Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde nur, soweit erforderlich, für eine bestimmte Zeit gespeichert (maximal 6 Monate). Eine Aufbewahrung darüber hinaus erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung. Nach Wegfall der Erforderlichkeit oder Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten gelöscht. Sind wir entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verpflichtet, Daten auch über die Beendigung eines Bewerbungsverfahrens hinaus aufzubewahren, werden die dafür notwendigen Daten gesperrt und nicht mehr genutzt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten vollständig gelöscht.

2.5 Pflicht zur Bereitstellung und Folgen der Nichtbereitstellung

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen von Ihnen diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die wir für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens sowie der Erfüllung der damit verbundenen gesetzlichen Pflichten benötigen. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage das Bewerbungsverfahren durchzuführen und eine Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu treffen. Sofern eine Angabe freiwillig erfolgen kann, haben wir diese Angabe in den jeweiligen Unterlagen gekennzeichnet. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Basis von Einwilligungen können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

3. Rechte der Betroffenen

3.1 Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Alle Betroffenen haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Alle Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsersuchen stellen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens und der Anschrift per Post oder E-Mail an: Verbandsgemeinde Westliche Börde, Marktstraße 7 in 39397 Gröningen oder post@westlicheboerde.de.

Sie haben zudem die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an die für die Verbandsgemeinde Westliche Börde zuständige Aufsichtsbehörde, den Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, zu wenden.

Gemäß Artikel 21, Absatz 1 und 2 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu werblichen Zwecken. Den Widerspruch können Sie formlos richten an: Verbandsgemeinde Westliche Börde, Marktstraße 7 in 39397 Gröningen oder per E-Mail an: post@westlicheboerde.de. Sie können uns auch anrufen unter: 039403/1580.

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