Sprungziele
Seiteninhalt

Satzungen

Öffentlich-rechtliche Körperschaften können innerhalb ihres eigenen Wirkungskreises durch Satzungen gesetzte Rechtsnormen schaffen. Nach Artikel 28 Absatz 2 im Grundgesetz muss dieses Recht für jede Gemeinde gewährleistet sein, die im Rahmen der eigenen Verantwortung Angelegenheiten regeln möchte. Dies gilt auch für die übertragenen Aufgaben an die Verbandsgemeinde, welche für diesen Aufgabenkreis dann selbige Möglichkeiten in Anspruch nehmen kann. Die jeweiligen Satzungen sind durch einen Gemeinde- bzw. Stadtratsbeschluss zu bestätigen und müssen anschließend veröffentlicht werden. Nachfolgend finden Sie die Satzungen der entsprechenden Gemeinde bzw. Stadt.

Satzungen Ausleben

















Satzungen Am Großen Bruch















Satzungen Gröningen





















Satzungen Kroppenstedt






















Satzungen Verbandsgemeinde Westliche Börde

























Seite zurück Nach oben