Satzungen
Öffentlich-rechtliche Körperschaften können innerhalb ihres eigenen Wirkungskreises durch Satzungen gesetzte Rechtsnormen schaffen. Nach Artikel 28 Absatz 2 im Grundgesetz muss dieses Recht für jede Gemeinde gewährleistet sein, die im Rahmen der eigenen Verantwortung Angelegenheiten regeln möchte. Dies gilt auch für die übertragenen Aufgaben an die Verbandsgemeinde, welche für diesen Aufgabenkreis dann selbige Möglichkeiten in Anspruch nehmen kann. Die jeweiligen Satzungen sind durch einen Gemeinde- bzw. Stadtratsbeschluss zu bestätigen und müssen anschließend veröffentlicht werden. Nachfolgend finden Sie die Satzungen der entsprechenden Gemeinde bzw. Stadt.