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08.01.2024

Städtebaufördermittel in Höhe von 1.444.400 Euro für die Stadt Gröningen bewilligt

Der Stadt Gröningen wurde am 21. Dezember 2023 der Bewilligungsbescheid für den Fortführungsantrag 2023 nach der Richtlinie "Förderung von Lebendigen Zentren" für die Gesamtmaßnahme: Gröningen-Stadtbildung-Bildungsstadt zugestellt.
Kindertagesstätte Bodespatzen Gröningen
Kindertagesstätte Bodespatzen Gröningen

Die Stadt Gröningen hat im Fortführungsantrag den Schwerpunkt ausschließlich auf die Sanierung und den Erweiterungsanbau des Gebäudes der Kindertagesstätte "Bodespatzen" in Gröningen gelegt. Zuvor wurde diese Maßnahme in vorherigen Anträgen aufgrund fehlender Bundes- und Landesmittel immer wieder gekürzt. Mit der Beantragung im Fortführungsantrag 2023 hat es endlich geklappt. Der Eigenanteil der Stadt Gröningen beträgt 722.200 EUR. Die Verbandsgemeinde Westliche Börde trägt als Aufgabenträger 383.400 EUR. Von Bund und Land werden insgesamt 1.444.400 EUR zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden 2.550.000 EUR investiert.

Die bewilligten Mittel werden in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 an die Stadt Gröningen ausgezahlt.

  • 2024: 20.000,00 EUR
  • 2025: 202.000,00 EUR
  • 2026: 609.200,00 EUR
  • 2027: 613.200,00 EUR

Die Stadt Gröningen und die Verbandsgemeinde Westliche Börde haben die entsprechenden Eigenmittel ebenfalls für die Haushaltsjahre bis 2027 eingeplant.

Weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie hier.

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