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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt
Gebühren (Kosten)
Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.