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Bestätigung über Eintrag in Verzeichnis der Ingenieursachverständigen beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie von der Ingenieurkammer in die Verzeichnisse der Ingenieursachverständigen eingetragen wurden, erhalten Sie eine Bestätigung der Eintragung.
Die Bestätigung enthält auch die Angabe des Sachgebietes bzw. der Sachgebiete, für die Sie eingetragen sind.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer.