Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden
Allgemeine Informationen
Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen.
Hinweis:
Sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) haben, ist der Umtausch in die Zulassungsbescheinigung I und II erforderlich.
Zuständige Stelle
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Ihr Kfz angemeldet ist.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
- eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
- Anzeigebestätigung der Polizei,
- bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
Gebühren (Kosten)
Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.