Ausgleichsleistungen für politische Opfer der DDR beantragen
Allgemeine Informationen
Mit dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) wird Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR und mit dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) den im Berufsleben politisch Verfolgten ein Weg eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen hilfreich sein zur Nachweislegung der erlittenen politischen Verfolgungsmaßnahme. Dies kann nur im Verfahren konkret geklärt werden (z.B. SV-Ausweis bei beruflichen Benachteiligungen, Grundbuchauszüge bei Vermögensschäden, ärztliche Unterlagen bei Gesundheitsschäden).
Gebühren (Kosten)
Es werden keine Gebühren erhoben.
Fristen
keine
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Betroffene, die selbst das DDR-Regime (oder NS-Regime) mitgetragen haben, z.B. in leitenden Positionen oder als Informeller Mitarbeiter, sind in der Regel von der Rehabilitierung ausgeschlossen.
Weitere Information erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt.
Unterstützende Institutionen
Formulare
- Antrag nach dem VwRehaG und BerRehaG
- Antrag von Erben/Hinterbliebenen auf Aufhebung oder Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit nach dem VwRehaG
- Antrag von Hinerbliebenen auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung nach dem BerRehaG
- Anlage BerRehaG - Angaben zum Antrag auf berufliche Rehabilitierung
- Anlage BerRehaG (S) - Angaben zum Antrag auf berufliche Rehabilitierung für verfolgte Schüler
- Anlage VwRehaG - Angaben zum Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
- Antrag zur Anrechnung und/oder Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für politische Haftopfer nach § 11a BerRehaG