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Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Volltext

In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverant­wortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

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