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Nebenwohnung anmelden
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.