Beschwerde wegen Lichtbelästigung einreichen
Volltext
Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwegen sollen für Sicherheit sorgen.
Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch das Licht gestört werden, können Sie sich beschweren. Die zuständige Behörde prüft dann, ob das Licht die gesetzlichen Richtwerte überschreitet. Wenn die Behörde feststellt, dass das Licht zu hell ist, können Maßnahmen eingeleitet werden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Alternativ können Sie sich auch an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt wenden.