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Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts) melden
Volltext
Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Voraussetzungen
Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.
Kosten
Keine.