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Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts) melden

Volltext

Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.

Kosten

Rechtsgrundlage(n)

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