Ausfall Sprechtag im Einwohnermelde- und Standesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Woche vom Montag, dem 28.07.2025, bis einschließlich Freitag, dem 01.08.2025, bleiben das Einwohnermelde- und Standesamt der Verbandsgemeinde Westliche Börde in Gröningen und in Hamersleben aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, ihre Angelegenheiten (Beantragungen von Personalausweisen, Reisepässen oder Meldebescheinigungen) im Einwohnermeldeamt frühzeitig zu planen und zu erledigen.

Ab Montag, dem 04.08.2025, stehen wir Ihnen wieder zu den regulären Sprechzeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schliebener

Leiterin Haupt- und Ordnungsamt

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12.02.2021

Gebührenerstattung für die nicht in Anspruch genommene Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde für Februar 2021

Sehr geehrte Eltern,

in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Westliche Börde wird derzeit aufgrund der Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 nur eine Notbetreuung angeboten. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Notbetreuung regelt die Verordnung. Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, ist diese vorab durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde zu genehmigen. Weitere Informationen und das notwendige Formular finden Sie hier. Sollte Ihr Antrag auf Notbetreuung genehmigt worden sein, so wird Ihr Betreuungsvertrag als Abrechnungsgrundlage herangezogen.

Wenn kein Notbetreuungsanspruch festgestellt wurde bzw. kein Anspruch besteht, so entfällt die Gebührenpflicht für den Monat Februar 2021. Die Gebühren für die Kinderbetreuung werden durch das Land Sachsen-Anhalt übernommen und der Verbandsgemeinde Westliche Börde erstattet. Bereits von Ihnen eingezogene Gebühren entsprechend Ihrem Betreuungsvertrag mit der Verbandsgemeinde werden Ihnen intern gutgeschrieben und mit der nächsten Zahlung verrechnet. Sollte der Betreuungsvertrag bereits durch Kündigung ausgelaufen sein und keine weitere Forderung aus anderen Zahlungsverpflichtungen der Verbandsgemeinde und deren Mitgliedsgemeinden gegen Sie bestehen, so erfolgt die Rückzahlung.

Sollte Sie bereits für den Monat Januar 2021 eine Gutschrift erhalten haben, so wird diese in den Monat März 2021 übernommen.

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