Einladung zur Deich- und Gewässerschau
Gem. § 94 Abs. 7 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind zur Ürpfung des ordnungsgemäßen Zustandes der Deiche und der wasserwirtschaftlichen Anlagen mindestens einmal im Jahr Deichschauen durchzuführen, gleichzeitig erfolgt gem. § 67 WG LSA eine Gewässerschau.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft lädt zu den in der Anlage aufgeführten Deich- und Gewässerschauen im Jahr 2024 ein.