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05.06.2020

Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Sporthallen nach § 8 Abs. 2 der sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend informieren wir Sie über die Genehmigung des Zugangs zu Sporthallen im Verbandsgemeindegebiet der Westlichen Börde nach §8 Abs. 2 der sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Auflagen.

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