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25.12.2020

piepender Rauchmelder

Brand-Gebäude, Entscheidungsfindung, Ausleben, 25.12.2020, 18:19 Uhr, FF Ausleben

Ein Bürger informierte die Ortsfeuerwehr Ausleben telefonisch über ein piependes Geräusch aus einen Wohnhaus. Er sei sich nicht sicher, es könnte aber zum Beispiel ein Rauchmelder sein. Eine optische Schadenlage war jedoch nicht feststellbar. Aufgrund der unklaren Lage wurde zunächst der Bereitschaftszugführer zur Entscheidungsfindung zum Gebäude gesandt. Im Rahmen der Lageerkundung traf der Bewohner des Gebäudes ein und teilte mit, dass es sich um einen Alarmton seiner Hausalarmanlage handelt. Eine Notwendigkeit für weitere Handlungen der Feuerwehr bestand nicht.

Hinweis zu Rauchmeldern

Seit 2016 besteht im Bundesland Sachsen-Anhalt die Pflicht zur Verwendung von Rauchmeldern in den Aufenthaltsräumen einer Wohnung. Der Sinn des Rauchmelders ist es Brände bereits frühzeitig zu detektieren und durch die laute Alarmierung die Bewohner des Hauses zu informieren und zu warnen.

In der zurückliegenden Zeit musste die Feuerwehr mehrmals feststellen, dass piepende Rauchmelder lange Zeit von den Menschen ignoriert wurden und dadurch teilweise großer Schaden durch eine ungehinderte Brandausbreitung eintreten konnte. Deswegen die Bitte an Sie, wenn Sie einen piependen Rauchmelder bei den Nachbarn hören, informieren Sie ihre Nachbarn. Wenn sie die Nachbarn nicht unmittelbar erreichen können - alarmieren Sie bitte die Feuerwehr.

allgemeiner Hinweis:

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir mit Rücksicht auf Angehörige in der Regel erst mit zeitlichem Verzug von einigen Tagen über die Einsätze der Feuerwehr berichten. Wir möchte vermeiden, dass Angehörige über diesen Weg von einem Unglück erfahren.

Wenn Sie Fragen zu unseren Einsätzen haben, stehen wir unter den rechts aufgeführten Kontaktdaten gerne für Sie bereit.

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