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08.01.2021

Verlängerung der Notbetreuung in den Einrichtungen der Verbandsgemeinde Westliche Börde

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der Beratung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministern der Länder wurde die Verlängerung des LockDowns bis zum 31.01.2021 bekannt gegeben. Derzeit liegt der Verbandsgemeinde Westliche Börde noch keine Landesverordnung vor. Aufgrund der Verlängerung, die bereits ab dem 11.01.2021 gilt, bearbeiten wir den Notbetreuungsanspruch auf Basis der 9. Eindämmungsverordnung. Damit sind vorerst alle seit dem 14.12.2020 genehmigten Notbetreuungsansprüche weiterhin gültig. Sollte es zu einer anderen Regelung kommen, werden wir ggf. bereits genehmigte Notbetreuungen widerrufen.

Es besteht in bestimmten Fällen der Anspruch einer Notbetreuung. Die Notbetreuung ist grundsätzlich nach der familiären Betreuung zu wählen. Gegenüber dem Träger ist schriftlich zu bestätigen, dass keinerlei Möglichkeit zur familiären Betreuung besteht, da z.B. die Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Sollten dem Träger Umstände einer missbräulichen Nutzung der Notbetreuung bekannt werden, so stehen dem Träger weitere rechtliche Schritte frei, die bis zur außerordentlichen Kündigung des Betreuungsvertrages führen können.

Derzeit gibt es noch keine Regelung, wie mit den Nutzungsgebühren verfahren wird, wenn kein Notbetreuungsanspruch vorliegt. Dazu hat die Verbandsgemeinde Westliche Börde bereits eine Anfrage an das Land Sachsen-Anhalt gestellt. Sobald dazu weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir informieren.

Voraussetzung für die Gewährung der Notbetreuung ist, dass mindestens ein Elternteil eine unentbehrliche Schlüsselpersonen in der kritischen Infrastruktur (siehe aktuelle Eindämmungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt) ist. Dies ist durch den Arbeitgeber zu bestätigen. Das zweite Elternteil muss ebenso nachweisen, dass es die Betreuung des Kindes nicht übernehmen kann, da z.B. die Einrichtung eines Home-Offices Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Bitte nutzen Sie zum Nachweis das nachfolgende PDF-Formular.

Sobald die Notbetreuung durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde genehmigt wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Einrichtung auf. Bitte stimmen Sie die Betreuungszeiten und weitere Fragen zum Thema Versorgung oder zusätzliche Hygieneregeln direkt mit der Leiterin Ihrer Stammeinrichtung ab.

Sollten Sie in einer Schule die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, so nehmen Sie bitte direkt mit der Schule Kontakt auf. Die Schulen unterliegen der Hoheit vom Land Sachsen-Anhalt und entscheiden daher in eigener Zuständigkeit.

Formular für den Nachweis eines Notbetreuungsanspruches

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