Gleichstellung in der Verbandsgemeinde Westliche Börde
Die Verbandsgemeinde Westliche Börde setzt sich gemeinsam mit ihren Mitgliedsgemeinden Am Großen Bruch, Ausleben, der Stadt Gröningen und der Stadt Kroppenstedt für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.
Gleichstellung bedeutet:
Alle Menschen sollen die gleichen Rechte, Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten haben – unabhängig vom Geschlecht. Dieses Ziel ist gesetzlich verankert und zugleich ein wichtiger Bestandteil eines fairen und respektvollen Zusammenlebens in unseren Gemeinden.
Gesetzliche Grundlage
Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die Verbandsgemeinde erfüllt diesen Auftrag unter anderem durch die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten.
Die Gleichstellungsbeauftragte
In der Verbandsgemeinde Westliche Börde wird die Gleichstellungsarbeit von einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Alter, Herkunft oder Lebenssituation. Die Gleichstellungsbeauftragte ist zudem Mitglied im Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Börde, der von der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten geleitet wird. Der regelmäßige Austausch dient der fachlichen Unterstützung und der guten Vernetzung.
Wann kann ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
Viele Anliegen entstehen im Alltag – oft schleichend und nicht immer eindeutig. Typische Beispiele sind:
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Benachteiligungen oder Ungleichbehandlung im Berufsleben
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Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Arbeit
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Ungleichbehandlung im Ehrenamt, im Vereinsleben oder im öffentlichen Raum
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Erfahrungen mit sexueller Belästigung oder Gewalt
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Unsicherheiten, ob eine Situation „noch normal“ oder bereits unfair ist
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Der Wunsch nach Orientierung, Beratung oder einem vertraulichen Gespräch
Auch wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen hier richtig ist, können Sie sich gerne melden. Ein erstes Gespräch kann helfen, die Situation einzuordnen und mögliche Wege aufzuzeigen.
Beratung, Unterstützung und Weitervermittlung
Die Gleichstellungsbeauftragte
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hört zu und berät vertraulich
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unterstützt bei der Einordnung von Situationen
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zeigt Handlungsmöglichkeiten auf
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vermittelt bei Bedarf Kontakte zu Beratungsstellen, Hilfsangeboten oder spezialisierten Einrichtungen
Vertraulichkeit
Alle Anfragen werden vertraulich und respektvoll behandelt. Niemand muss befürchten, dass persönliche Anliegen ohne Zustimmung weitergegeben werden.
Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.
Gleichstellung beginnt oft mit einem Gespräch – und mit dem Mut, Fragen zu stellen.