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Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Volltext
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Kosten
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Frist
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)