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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

Volltext

Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Zu den Schwerpunktaufgaben gehören u. a.

  • Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben)
  • der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Integrationsprojekte
  • Widerspruchsausschuss
  • Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt (Referat 608 - Integrationsamt).

Erforderliche Unterlagen

Es ist eine formlose Beantragung möglich. Spezielle Antragsvordrucke für Leistungen der Begleitenden Hilfe und für das Zustimmungsverfahren bei Kündigungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

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