Abendsekundarschule Aufnahme anmelden
Volltext
Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:
- die Abendsekundarschule (Abendrealschule),
- das Abendgymnasium und
- das Kolleg.
Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen geführt. Dort können Sie den Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und den erweiterten Realschulabschluss erwerben.
Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre (Vorkurs, 1. und 2. Schuljahr).
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.
Erforderliche Unterlagen
- ein formloser Bewerbungsantrag
- letztes Zeugnis der allgemein bildenden Schulen in beglaubigter Kopie
Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.
Verfahrensablauf
- Sie bewerben sich mit den vollständigen Unterlagen beim Landesschulamt.
- Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen Bescheid, an welcher Schule, die jeweilige Abendklasse eingerichtet ist und an welcher Schule Sie sich anmelden können.
- Diesen Bescheid legen Sie an dieser Schule vor.
- Danach beginnt Ihre Ausbildung an der Sekundarschule.
Voraussetzungen
Sie können an der Abendsekundarschule aufgenommen werden, wenn Sie bei Eintritt in die Abendklasse, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet das Landesschulamt.
- In den Vorkurs können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 8. Klasse der Sekundarschule oder ein gleichwertiges Zeugnis haben. Wenn Sie das geforderte Abgangszeugnis nicht besitzen, können Sie nach einem Eignungsgespräch aufgenommen werden.
- In das 1. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 9. Klasse oder den Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss haben.
- In das 2. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie den qualifizierten Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss oder einem dem Realschulabschluss geleichwertigen Abschluss haben.
- Sie können auch in das 2. Schuljahr aufgenommen werden, wenn Sie bereits einmal in das 2. Schuljahr aufgenommen worden und die Abendsekundarschule ohne Abschlussprüfung abgebrochen haben. Dies müssen Sie dann begründen.
Kosten
keine
Frist
Anmeldungen für den Vorkurs: bis zum 01. Dezember
Anmeldung für das 1. oder 2. Schuljahr: bis zum 01. April
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Schulen des zweiten Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 82 Abs. 2 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Schulbehörden | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- ASekVO Landesnorm Sachsen-Anhalt | Verordnung über Abendklassen an Sekundarschulen (ASekVO) vom 28. Februar 2005 | gültig ab: 05.03.2005