Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
Formulare Hundesteuer
Volltext
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.