Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen
Volltext
Es bedarf einer gesonderten Berufszulassung um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierarzt" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen.
Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierarzt aus einem nicht EU-Mitgliedstaat besitzen und die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation nicht erfüllt sind, kann eine bedingte Berufszulassung alternativ auch durch die Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs erfolgen.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer der tierärztlichen Tätigkeit von höchstens vier Jahren erteilt oder verlängert werden. Eine weitere Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis ist nur in wenigen Sonderfällen möglich.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Antrag auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
- einen gültigen Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Kopie des Personalausweises, Reisepass)
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- eine Kopie des Befähigungsnachweises oder Ausbildungsnachweises, der zur Aufnahme des tierärztlichen Berufes berechtigt, falls diese nicht in deutscher Sprache verfasst ist, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Belegart O (dieses muss über das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnermeldeamt angefordert werden)
- Bei Aufenthalt kürzer als zwei Jahre in Deutschland aber in EU-Mitgliedstaaten ist ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen
- Zeitennachweis (Semesterübersicht als Nachweis des mind. 5-jährigen Studiums (Transkript of records)
- sofern Sie weniger als 2 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland polizeilich gemeldet sind, einen entsprechenden Strafregisterauszug aus dem Herkunftsstaat (falls dieser nicht in deutscher Sprache verfasst ist, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche)
- eine schriftliche Bestätigung des verantwortlichen approbierten Tierarztes, dass er in der Berufserlaubnis entsprechend benannt werden darf
- einen kurzgefassten Lebenslauf (Schwerpunkt - berufliche Bildung)
- zusätzlich: einen Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, z. B. durch Vorlage eines Zertifikats auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens (ALTE-Mitglieds- Institution (Association of Language Testers in Europe) oder eines entsprechenden Schulabschlusses
Kosten
- Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW, Tarif-stelle 6.2.3.2
Verwaltungsgebühr: Mindestens 80,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: ja)
Frist
Der Antrag muss vor dem tierärztlichen Tätigwerden gestellt werden. Eine tierärztliche Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs aufgenommen werden.
Die vorübergehende Erlaubnis ist höchstens 4 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist möglich. Die Verlängerung ist für längstens 3 Jahre möglich.
Eine Erlaubnis darf ausnahmsweise erteilt oder verlängert werden, wenn
- es im Interesse der tierärztlichen Versorgung liegt oder
- Sie unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt sind.
- Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen oder
- im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.