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Organigramm

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Adressänderung im Personalausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
  • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde ggf. vorhandenen Reisepass

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Weitere Informationen

Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

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