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Organigramm

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Änderung einer Abwasseranlage anzeigen

Allgemeine Informationen

Für die Änderung einer Abwasseranlage benötigen Sie, zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung, eine Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt

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