Wanderlager anzeigen
Allgemeine Informationen
Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreiben. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines festgesetzten Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
Die Veranstaltung des Gewerbebetriebs „Wanderlager“ müssen Sie anzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt der Gemeinde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet.
Gebühren (Kosten)
Die Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand ab.
Fristen
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers 2 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll. Wenn Sie das Wanderlager verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.