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Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen

Volltext

Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.

Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.

Welche Zuschüsse gibt es?

Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal

  • 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
  • 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)

Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.

Ansprechpunkt

Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesverwaltungsamt zuständig.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt
  • Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt.

Hinweise (Besonderheiten)

In bestimmten Fällen finanziert Ihre Krankenversicherung die künstliche Befruchtung. Informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Voraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
  • Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
  • Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebens­jahr.
  • Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebens­jahr.
  • Die Behandlung soll in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
  • Mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist noch nicht begonnen worden.
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