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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.

Rechtsgrundlage

§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Gebühren (Kosten)

Verfahrenskosten

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