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Ausgleichsleistungen für politische Opfer der DDR beantragen

Allgemeine Informationen

Mit dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) wird Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR und mit dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) den im Berufsleben politisch Verfolgten ein Weg eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Erforderliche Unterlagen

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen hilfreich sein zur Nachweislegung der erlittenen politischen Verfolgungsmaßnahme. Dies kann nur im Verfahren konkret geklärt werden (z.B. SV-Ausweis bei beruflichen Benachteiligungen, Grundbuchauszüge bei Vermögensschäden, ärztliche Unterlagen bei Gesundheitsschäden).

Gebühren (Kosten)

Es werden keine Gebühren erhoben.

Fristen

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Betroffene, die selbst das DDR-Regime (oder NS-Regime) mitgetragen haben, z.B. in leitenden Positionen oder als Informeller Mitarbeiter, sind in der Regel von der Rehabilitierung ausgeschlossen.
Weitere Information erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt.

Unterstützende Institutionen

Formulare

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