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Bürgerservice

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Betrieb einer Heizölanlage anzeigen

Allgemeine Informationen

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich. Anzuzeigen sind:

  • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
  • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
  • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen
  • bei oberirdischer Lagerung:Grundrißskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung
  • bei unterirdischer Lagerung:Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitungen einschließlich Bemaßung

Fristen

Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

Weitere Informationen

Bestehende Anlagen, die bisher weder eine Genehmigung noch Anzeigebestätigung der
Wasserbehörde haben, müssen die Anzeige umgehend nachholen.

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