Betreuer bestellen
Allgemeine Informationen
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.
Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zum Thema.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).
Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Über diesen Link können Sie sich ein Muster für eine Betreuungsverfügung als PDF-Datei herunterladen.
Weitere Informationen
Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie eine Betreuungsverfügung erstellt haben und wo sie sich befindet. Es ist empfehlenswert, wenn Sie eine Kopie oder einen Hinweis auf die Betreuungsverfügung möglichst ständig bei sich tragen (zum Beispiel bei den Ausweispapieren). Damit können auch Dritte im Ernstfall handeln. Über diesen Link können Sie sich eine Hinweiskarte zum Ausfüllen und Ausschneiden herunterladen (Format: PDF).
Das Justizministerium hat zum Betreuungsrecht die Broschüre "Betreuung und Vorsorge" herausgegeben. Die Broschüre können Sie sich über diesen Link als PDF-Datei herunterladen.