Bauvorbescheid beantragen
Allgemeine Informationen
Sie können vor Ihrem Bauvorhaben Fragen an die untere Bauaufsichtsbehörde stellen. Sie erhalten dann verbindliche Antworten in einem Vorbescheid. Diese Möglichkeit soll einen reibungslosen Ablauf von der Planung bis zum fertigen Objekt sicherstellen.
Häufig wird in diesem Verfahren geklärt, ob die Bebauung eines Grundstücks möglich ist.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf einen Bauvorbescheid
- Je nach Fragestellung werden weitere Unterlagen benötigt (z. B. Lageplan oder Bauentwurfsskizze)
Gebühren (Kosten)
zwischen EUR 75,00 und 2.500
Fristen
Der Vorbescheid ist 3 Jahre gültig. Dieser kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.