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Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

Volltext

Ein Hufschmied in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist oder eine Spezialistin für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

Das Gesetz stellt die Durchführung des Huf- und Klauenbeschlag unter einen speziellen Schutz. Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von Personen ausgeübt werden, die geprüfte und staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede sind.

Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:

  • Ein vierwöchiger Einführungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule vor Aufnahme der Beschäftigung
  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Beschäftigung bei einem - oder aufgeteilt bei verschiedenen - staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied (Berichtsheft erforderlich), der seit mindestens 3 Jahren nach Anerkennung ein Gewerbe betreibt
  • ein viermonatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule
  • Prüfung zum Hufbeschlagschmied oder zur Hufbeschlagschmiedin

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Halle (Saale).

Frist

Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied wird erteilt, wenn

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Hufbeschlagschmied, der nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt
  • der Besuch der erforderlichen Lehrgänge und eine erfolgreich bestandene Prüfung und
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit
    nachgewiesen werden.
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