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Bürgerservice

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Änderung einer Abwasseranlage anzeigen

Volltext

Für die Änderung einer Abwasseranlage benötigen Sie, zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung, eine Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt

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