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Neue Gefahrenabwehrverordnung

Seit dem 15.12.2021 ist in der Verbandsgemeinde Westliche Börde die neue Gefahrenabwehrverordnung in Kraft getreten.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Verwendung von Feuerschalen
  • Leinenpflicht für Hunde
  • Öffentliche Veranstaltung

Zu offenen Feuern zählen nicht Terrassenöfen, Feuerschalen, Schwedenfeuer und Verfahren zur Speisezubereitung. D. h. für deren Benutzung ist keine Genehmigung erforderlich.

Aber Achtung: Feuerschalen und Feuerkörbe dürfen nicht für das Abbrennen von Gartenabfällen, wie z. B. Gehölzschnittgut verwendet werden!

Eine Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht.

Neu ist auch die Leinenpflicht. In allen Mitgliedsgemeinden sind Hunde auf Straßen und in Anlagen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Zeit von 7 bis 19 Uhr anzuleinen. Auch hier wird bei Zuwiderhandlung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Als dritte Änderung sind Öffentliche Veranstaltungen spätestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich in der Verbandsgemeinde Westliche Börde anzuzeigen. Hierzu zählen auch öffentliche Veranstaltungen mit Musikaufführungen in Gaststätten. Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn die Öffentlichkeit zugelassen ist. Auch wenn Eintrittsgeld verlangt oder Eintrittskarten verkauft werden, handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung.

Auch hier stellt die Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit dar.

Alle Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Da Sie das Geld ganz sicher lieber für schöne Dinge nutzen möchten, weisen wir Sie hiermit freundlich auf die Einhaltung hin und bitten um Beachtung und Befolgung.

Ihr Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Westliche Börde

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