Sterbeurkunde beantragen
Volltext
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie
- mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
- ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug
Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- Vornamen, Familienname und Geburtsname
- Ort und Tag der Geburt
- letzter Wohnsitz und Familienstand
- Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Ort und Zeitpunkt des Todes
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
- die Nachlassabwicklung
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die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
Erforderliche Unterlagen
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für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
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Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
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Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
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für Geschwister der verstorbenen Person:
- Verwandtschaftsnachweis
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Personalausweis oder Reisepass
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bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
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für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Personalausweis oder Reisepass