⚠️ Wichtige Mitteilung: Schließung der Verwaltung über den Jahreswechsel

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde bleibt vom 24.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 geschlossen.
Ab 07.01.2026 sind wir wieder regulär erreichbar.
Der erste Sprechtag im neuen Jahr ist der 08.01.2026.

Bitte planen Sie Ihre Anliegen frühzeitig ein.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr 2026.

Sprungziele
Seiteninhalt

Willkommen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Reisepass mit 48 Seiten beantragen

Volltext

Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden

Rechtsgrundlage(n)

Seite zurück Nach oben