⚠️ Wichtige Mitteilung: Schließung der Verwaltung über den Jahreswechsel

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde bleibt vom 24.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 geschlossen.
Ab 07.01.2026 sind wir wieder regulär erreichbar.
Der erste Sprechtag im neuen Jahr ist der 08.01.2026.

Bitte planen Sie Ihre Anliegen frühzeitig ein.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr 2026.

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Ausdruck aus dem Geburtenregister

Volltext

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.

Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde  und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Pass oder eID (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Rechtsgrundlage(n)

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