Ausfall Sprechtag im Einwohnermelde- und Standesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Woche vom Montag, dem 28.07.2025, bis einschließlich Freitag, dem 01.08.2025, bleiben das Einwohnermelde- und Standesamt der Verbandsgemeinde Westliche Börde in Gröningen und in Hamersleben aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, ihre Angelegenheiten (Beantragungen von Personalausweisen, Reisepässen oder Meldebescheinigungen) im Einwohnermeldeamt frühzeitig zu planen und zu erledigen.

Ab Montag, dem 04.08.2025, stehen wir Ihnen wieder zu den regulären Sprechzeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schliebener

Leiterin Haupt- und Ordnungsamt

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Als Wahlhelfer freiwillig melden

Volltext

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes «Erfrischungsgeld»).

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.

Rechtsgrundlage(n)

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