Ausfall Sprechtag im Einwohnermelde- und Standesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Woche vom Montag, dem 28.07.2025, bis einschließlich Freitag, dem 01.08.2025, bleiben das Einwohnermelde- und Standesamt der Verbandsgemeinde Westliche Börde in Gröningen und in Hamersleben aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, ihre Angelegenheiten (Beantragungen von Personalausweisen, Reisepässen oder Meldebescheinigungen) im Einwohnermeldeamt frühzeitig zu planen und zu erledigen.

Ab Montag, dem 04.08.2025, stehen wir Ihnen wieder zu den regulären Sprechzeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schliebener

Leiterin Haupt- und Ordnungsamt

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Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland

Volltext

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.

Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

Frist

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

Rechtsgrundlage(n)

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