Ausfall Sprechtag im Einwohnermelde- und Standesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Woche vom Montag, dem 28.07.2025, bis einschließlich Freitag, dem 01.08.2025, bleiben das Einwohnermelde- und Standesamt der Verbandsgemeinde Westliche Börde in Gröningen und in Hamersleben aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, ihre Angelegenheiten (Beantragungen von Personalausweisen, Reisepässen oder Meldebescheinigungen) im Einwohnermeldeamt frühzeitig zu planen und zu erledigen.

Ab Montag, dem 04.08.2025, stehen wir Ihnen wieder zu den regulären Sprechzeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schliebener

Leiterin Haupt- und Ordnungsamt

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Willkommen

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Personalausweis erstmalig beantragen

Volltext

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Rechtsgrundlage(n)

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