Ausfall Sprechtag im Einwohnermelde- und Standesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Woche vom Montag, dem 28.07.2025, bis einschließlich Freitag, dem 01.08.2025, bleiben das Einwohnermelde- und Standesamt der Verbandsgemeinde Westliche Börde in Gröningen und in Hamersleben aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, ihre Angelegenheiten (Beantragungen von Personalausweisen, Reisepässen oder Meldebescheinigungen) im Einwohnermeldeamt frühzeitig zu planen und zu erledigen.

Ab Montag, dem 04.08.2025, stehen wir Ihnen wieder zu den regulären Sprechzeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schliebener

Leiterin Haupt- und Ordnungsamt

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Ausdruck aus dem Geburtenregister

Volltext

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.

Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde  und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Pass oder eID (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Rechtsgrundlage(n)

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