Vorläufigen Personalausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis (wenn noch vorhanden), Reisepass
- Geburtsurkunde bzw. Familienbuch bei ledigen AntragstellerInnen oder eine Heiratsurkunde bei verheirateten AntragstellerInnen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
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bei Verlust
o Vorlage einer Verlustanzeige
Fristen
Der Ausweis ist 3 Monate gültig.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen. Nur die Abholung ist durch einen Vertreter mit zuvor ausgestellter Vollmacht möglich.