Geburtsurkunde ausstellen
Allgemeine Informationen
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.
Zuständige Stelle
Für den Geburtsort zuständiges Standesamt
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
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Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
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bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
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für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Rechtsgrundlage
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
- Section 55 paragraph 1 number 4 Of civil status law (PStG)
- Section 59 Civil Status Act (PStG)
- Section 62 Civil Status Act (PStG)
- Section 50 Civil Status Ordinance (PStV)
- § 55, paragraphe 1, point 4, de la loi sur l'état civil (PStG)
- § 59 Loi sur l'état civil (PStG)
- § 62 Loi sur l'état civil (PStG)
- § 50 Ordonnance sur l'état civil (PStV)