Antrag auf Schulwechsel – Abweichung vom festgelegten Schuleinzugsbereich
Durch die Neuregelung des § 41 Absatz 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) ist für Anträge auf einen Schulwechsel beziehungsweise auf eine Abweichung vom festgelegten Schuleinzugsbereich der jeweilige Schulträger zuständig.
Der Antrag ist daher direkt beim zuständigen Schulträger für den entsprechenden Schuleinzugsbereich bis zum 31.03. für das kommende Schuljahr einzureichen.
Im Rahmen des Verfahrens werden die betroffenen Schulen durch den Schulträger beteiligt und angehört. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage einer Einzelfallprüfung.
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung des Antrags ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde. Nach Abschluss des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.
Das erforderliche Antragsformular stellen wir Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Antrag auf Schulwechsel - Abweichung vom festgelegten Schuleinzugsbereich (§ 41 SchulG LSA)
Dieses Formular dient der Beantragung eines Schulwechsels für ein Kind außerhalb des zuständigen Schuleinzugsbereichs gemäß § 41 Absatz 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Es enthält Angaben zum Kind, zu den Sorgeberechtigten sowie eine Begründung für den beantragten Schulwechsel, zum Beispiel aus medizinischen, psychosozialen oder familiären Gründen. Zusätzlich können erforderliche Nachweise beigefügt werden. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch den Schulträger und wird schriftlich mitgeteilt.
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