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Übermittlungssperre an die Bundeswehr ab 2026 aufgehoben - wichtige Information für Bürgerinnen und Bürger

Zum 01. Januar 2026 ist eine gesetzliche Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) wurde das bisherige Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr ersatzlos aufgehoben.

Was bedeutet das konkret?

Meldebehörden sind künftig verpflichtet, Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Eine sogenannte Übermittlungssperre (Wehrverwaltungssperre) ist ab dem 01.01.2026 nicht mehr möglich.Bereits eingerichtete Übermittlungssperren werden automatisch gelöscht.

Welche Daten werden übermittelt?

Einmal jährlich werden folgende Daten an das

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt:

  • Vor- und Nachname

  • aktuelle Anschrift

  • Geburtsdatum

Wofür werden die Daten genutzt?

Die Daten dienen ausschließlich der Information über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Warum informieren wir darüber?

In den vergangenen Wochen haben vermehrt Bürgerinnen und Bürger – insbesondere Eltern – Übermittlungssperren für sich oder ihre Kinder beantragt. Da diese rechtlich nicht mehr zulässig sind, ist uns eine frühzeitige und transparente Information besonders wichtig. Unser Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen durch offene Kommunikation zu stärken.

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das Einwohnermeldeamt selbstverständlich gern zur Verfügung.

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