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Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.

Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule erstatten lassen.

In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Beförderung oder die Übernahme der Kosten:

  • Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis zur 10. Klasse oder
  • Besuch einer Förderschule oder
  • Teilnahme am schulischen Berufsgrundbildungsjahr oder am Berufsvorbereitungsjahr und,
  • Überschreitung der Mindestentfernung oder
  • Unabhängig von einer Mindestentfernung, beim Vorliegen einer Behinderung.

In bestimmten Fällen besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Original-Fahrscheine

Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
  • Durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird kein Schulbus beziehungsweise keine Schülerbeförderung angeboten.

Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie. 

Gebühren (Kosten)

Fristen

Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Anträge / Formulare

Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.

Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.

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