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04.12.2024

Änderung bei der Sirenennutzung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober eine einjährige Probephase für Änderungen bei der Sirenennutzung beschlossen. Das Ziel ist es, einen ausgewogenen Kopmpromiss zwischen der notwendigen Alarmierung der Feuerwehrangehörigen und dem Schutz vor Lärmbelastungen für die Anwohner zu erreichen. Seit dem 02.12.2024 läuft nun diese Probephase. Laut Beschluss wird in der Zeit von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens bei bestimmten Alarmstichworten auf die Sirene zur Alarmierung der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Westliche Börde verzichtet. Es handelt sich um die Alarmstichworte:

  • FEUER1 - Kleinbrände ohne vermutete Tendenz zur Ausbreitung, zum Beispiel Brände an freistehenden Papierkörben, Containern, Motorrädern oder PKW, Komposthausfen, Sperrmüll oder Unrat - sowie vermutlich gelöschte Feuer zur Nachkontrolle
  • FEUER2 - Kleinbrände mit Tendenz zur Ausbreitung ohne unmittelbare Gefahr für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte - zum Beispiel kleinere Flächen- und Vegetationsbrände, freistehende Gartenlauben, Garagen oder Carports oder Schornsteinbrände
  • THL1 - einfache technische Hilfeleistung mit geringem Umfang, zum Beispiel Baum auf Straße, verschmutzte Fahrbahn, Türöffnung, Tragehilfe, auslaufende Betriebsstoffe nach Unfall, Amtshilfe für die Polizei, Wasser im Keller / Rohrbruch

Zu diesen Alarmstichworten wird die Feuerwehr nur über die digitalen Funkmeldeempfänger alarmiert, zusätzlich erfolgt eine Information der Feuerwehrangehörigen auf ihr Mobiltelefon.

Bei den höheren Alarmstichworten, zum Beispiel Gebäudebränden oder Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen oder notwendigen Warnungen für die Bevölkerung wird auch nachts weiterhin mit der Sirene alarmiert. Tagsüber wird die Sirene bei allen Alarmstichworten genutzt.

Der Gemeindewehrleiter ist beauftragt wurden, den Probebetrieb intensiv zu beobachten und dem Verbandsgemeinderat über die Ergebnisse widerkehrend zu berichten.

Sirene
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