Sprungziele
Seiteninhalt

Sportstätten

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen beantragen

Allgemeine Informationen

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen können. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Fristen

Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.

Seite zurück Nach oben