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08.05.2020

Wiedereröffnung der Spielplätze im Verbandsgemeindegebiet der Westlichen Börde

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am Abend des 06.Mai 2020 hat uns Post vom Landkreis Börde erreicht. Nach dieser Allgemeinverfügung, welche ich Ihnen nachfolgend in Auszügen zur Verfügung stelle, können die Spielplätze im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Westliche Börde wieder geöffnet werden. Die Spielplätze sind ab sofort, unter Beachtung der zusätzlichen Regelungen und Bestimmungen, nutzbar.

Bodespielplatz
Bodespielplatz

Auf der Grundlage der Regelung des § 8 Abs. 4 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARS-CoV-2-EindV) erlässt der Landkreis Börde mit Wirkung ab dem 08.Mai 2020 folgende Verfügung:

Das Betreten von Spielplätzen ist abweichend von § 8 Abs. 3 der 5. SARS-CoV-2-EindV unter Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gestattet:

  • Die Spielplätze sind täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr für die Nutzung freigegeben.
  • Personenberechtigt zur Nutzung des Spielplatzes sind ausschließlich Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr.
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Abstandsregelungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 5. SARS-CoV-2-EindV {>1,5 m) möglichst eingehalten werden. Dies gilt nicht für Kinder des eigenen Hausstandes. Zwischen mehreren Gruppen ist ein Mindestabstand von 3 m sicherzustellen.
  • Kontaktspiele wie z.B. Fußball, Handball oder Kriegen sind untersagt.
  • Die Nutzung ist aufgrund der Kontaktbeschränkungen pro Spielgerät auf 2 Kinder beschränkt.
  • Es dürfen sich maximal 10 Personen, einschließlich Kinder, gleichzeitig auf dem Spielplatzgelände befinden.
  • Die Nutzung des Spielplatzes durch den personenberechtigten Kreis ist nur in Begleitung einer volljährigen Person, der, sofern nicht selbst personensorgeberechtigt, das Kind bzw. die Kinder durch den jeweiligen Personensorgeberechtigten anvertraut wurde, gestattet.
  • Begleitpersonen und Kinder, welche erkennbare Symptome einer COVID-19-Erkrankung bzw. Erkältungssymptome jeglicher Art aufweisen, ist das Betreten der Spielplätze (Nutzung) untersagt.
  • Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung wird bei der Begleitperson angeraten.
  • Besucher des Spielplatzes werden dringend angehalten, nach dem Spielen das Gesicht und die Hände gründlich mit Wasser und Seife zu waschen.
  • Der Verzehr von Lebensmitteln/Süßigkeiten/Eis ist untersagt.
  • Personen, welche zur Risikogruppe (Vorerkrankungen, > 60 Jahre) gehören, sollen eigenverantwortliche den Kontakt zu Personen auf dem Spielplatz vermeiden.

Bitte hallten Sie sich dringend an die Bestimmungen. Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten der Ordnungsämter wird die Einhaltung in regelmäßigen Abständen geprüft.

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